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Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

Ich berate und vertrete Sie in allgemeinen Wirtschafts- und Gesellschaftsrechtlichen Fragen, von der Gründung einer Gesellschaft, über die Bestellung und die Dienstvertäge der Geschäftsführer einer GmbH, bei laufenden Geschäftsvorfällen (z.B. kaufmännisches Bestätigungsschreiben oder Abmahnung eines Wettbewerbers z.B. wegen irreführender Werbung), wie auch beim Gesellschafterstreit und der Auflösung oder Liquidation einer Gesellschaft. Das Wirtschaftsrecht und das Gesellschaftsrecht regelt diese Rechtsbeziehungen Ihres Unternehmens, sowohl innerhalb Ihres Unternehmens (=> Gesellschaftsrecht) als auch außerhalb des Unternehmens (=> Handelsrecht).

Wichtige Gesetze hierfür sind das Handelsgesetzbuch (HGB), das GmbH-Gesetz, das Umwandlungsgesetz, das Produkthaftungsgesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Auch der Gewerbliche Rechtsschutz wird immer wichtiger: Geht es um Patente und Marken, ist anwaltlicher Rat kaum verzichtbar. Durch eine enge Kooperation mit Fachanwälten kann ich Ihnen auch hier gerne behilflich sein.

  • Rechtsformberatung
    ( GmbH, GmbH UG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, GbR, stille Gesellschaften, Beteiligungen)
     

  • Umwandlungsrecht
    (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
     

  • Sonstige Unternehmensumstrukturierungen
    (Einbringungen, An-/Abwachsungen, Realteilung)
     

  • Unternehmensnachfolgeplanung, vorweggenommene Erbfolge, Erbauseinandersetzung
     

  • Unternehmenskauf und Übertragung von Anteilen

  • Gründungsberatung, Businessplan
     

  • Gestaltung Gesellschaftsverträge
     

  • Geschäftsführer und Vorstandsberatung

  • Gesellschafterstreit

  • Kündigung, Auflösung, Liquidation der Gesellschaft

Kontaktieren Sie mich unverbindlich per Telefon oder senden Sie eine Email.

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